07.04.2010

Änderungen EN 353-1

Am 19. März 2010 hat die Europäische Kommission entschieden, die EN 353-1 (Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung) zu ändern. Mit dieser Entscheidung löst eine Baumusterprüfung und Zertifizierung eines Systems nach dieser Norm nicht mehr automatisch eine Konformitätsvermutung aus.(D.h. anders als bisher reicht es nicht aus, dass ein Produkt die Norm erfüllt und dies durch eine Prüfstelle bestätigt wird, um das CE Zeichen anzubringen und das Produkt in Verkehr zur bringen und zu verwenden.)

Hintergrund:

In den vergangenen Jahren sind einige nicht geklärte Unfälle mit Steigschutzeinrichtungen geschehen. Im Zuge der Aufklärung der Unfälle blieben zwar etliche Fragen zu den Unfallgeschehen offen, gleichzeitig jedoch war davon auszugehen, dass auch Systeme, die die gültige Norm EN 353-1 erfüllten, allein dadurch nicht in jedem Fall sicher waren Absturzunfälle zuverlässig zu verhindern. Daher gab es in den letzten Jahren etliche Bestrebungen, die Norm zu verbessern. Leider ist dies nicht gelungen, da die Interessengegensätze der verschiedenen Nationen nicht zu überwinden waren und keine Einigung erzielt wurde.

Nun hat die Kommission auf Antrag entschieden, die (nicht ausreichend sichere) bisherige Norm zu ändern.
Die Wirkung dieser Entscheidung ist keinesfalls, dass Steigschutzeinrichtungen damit aus dem harmonisierten Bereich herausgenommen werden. Nach wie vor handelt es sich beim Steigschutzläufer um eine Persönliche Absturzsicherung, die der PSA Richtlinie (RL 89/686/EEC) unterliegt. Damit fällt der Steigschutzläufer in den harmonisierten Bereich und darf innerhalb der EG nur in Verkehr gebracht werden, wenn er mit der Richtlinie konform ist und das CE Zeichen trägt.

Die Änderung der EN 353-1 bewirkt aber nun, dass das Erfüllen der EN 353-1 alleine keine Konformitätsvermutung mehr auslöst. Nur alleine deshalb, weil ein Produkt die EN 353-1 erfüllt, darf noch nicht das CE Zeichen angebracht und es in Verkehr gebracht werden. Dafür sind nun weitere Anforderungen zu erfüllen, damit sichergestellt ist, dass über die EN 353-1 hinaus die Anforderungen der PSA Richtlinie erfüllt sind.

Welche Anforderungen sind das?

Da es nun keine Norm (mehr) gibt, die dies einheitlich für alle Länder und alle Produkte / Hersteller regelt, müssen die Prüfstellen von Produkt zu Produkt entscheiden, welche Sicherheitsrisiken bestehen und welche zusätzlichen Prüfungen sie erforderlich halten. Dabei stimmen sich die Prüfstellen untereinander und ggf. mit den Aufsichtsbehörden ab. Dennoch scheint es fast sicher, dass es zu unterschiedlichen Auffassungen in den einzelnen Ländern und bei den verschiedenen Prüfstellen kommt, was Marktverschiebungen und Verunsicherungen zur Folge haben wird.
Mögliche zusätzliche Anforderungen sind z.B.:
- Druck auf den Grundkörper beim Fallversuch (um Greifen des Stürzenden oder
aufliegenden Arm zu simulieren),
- außer Funktion setzen des Rückenzuges durch Zug weg von der Führung oder
parallele Führung des Prüfgewichts,
- Test mit Gliederdummy
- usw.
Ob und welche Tests wo angewendet werden, wird sich zeigen.

Was bedeutet das für bestehende Systeme?

Es gibt bislang keine einheitliche Aussage der Prüfstellen hinsichtlich der am Markt befindlichen Systeme. Bislang gibt es auch keine offizielle Anweisung / Stellungnahme der ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) als Aufsichtsbehörde, wie die Prüfstellen in Deutschland zu verfahren haben. Gleiches gilt in den anderen europäischen Ländern.
- Daher ist zurzeit leider nicht verbindlich zu beantworten, ob und wenn ja wie lange bestehende EG-Baumusterprüfbescheinigungen Bestandsschutz haben.
- Für den Fall, dass sie Bestandsschutz haben, bleibt offen, wie mit diesem
Bestandsschutz bei der Nachprüfung im Rahmen der EG-Richtlinie bzw. bei der
Qualitätssicherung umzugehen ist, da diese nicht mehr alleine auf Basis der EN 353-1 erfolgen können wird.
- Für den Fall, dass ein bestehendes System die zusätzlichen Anforderungen nicht
erfüllt, ist weiterhin ungeklärt, ob die bereits am Markt befindlichen Systeme weiter verwendet werden dürfen oder ggf. Produktrückrufe zu erfolgen haben. Anders als bei einer Normverbesserung, also einer Weiterentwicklung des Standes der Technik, wurde hier eine Norm zurückgezogen, also der bisherige Stand der Technik in Frage gestellt. Damit kann unter Umständen ein Bestandsschutz für am Markt befindliche Produkte in Frage stehen und nach Risikobewertung ein Rückruf erforderlich sein; was vor dem Hintergrund, dass mit einigen Produkten Unfälle passiert sind, auch nachvollziehbar ist.

Was bedeutet dies für SKYLOTEC Produkte:

Für die seit längerem am Markt befindlichen Steigschutzsysteme befinden wir uns zur Zeit in der Klärung und warten auf Informationen durch die Prüfstellen. Da wir keinen Grund haben, an der Sicherheit des Systems zu zweifeln, erfolgen bis zur Klärung keine Maßnahmen und wir können Ihnen die Weiterverwendung der Systeme gestatten. Den Steigschutzläufer SPEED haben wir bereits bei der Entwicklung für die etwaigen zusätzlichen Anforderungen an eine neue Norm gestaltet. Er wurde bei der Zulassung nicht nur nach der bisherigen EN 353-1 geprüft, sondern auch nach diversen noch in der Diskussion befindlichen Zusatzanforderungen, einschließlich des Wegziehens von der Schiene oder der Versuche mit Gliederdummies.
Aus diesem Grund erfüllt der SPEED alle Anforderungen der PSA-Richtlinie und ist auch nach dem Rückzug der EN 353-1 europarechtskonform und kann weiter verwendet werden. Ein Bestätigungsschreiben finden Sie in der Anlage.

Wir bedauern, Ihnen als Kunde momentan keine bessere Auskunft und vor Allem
Rechtssicherheit bei der Anwendung geben zu können. Allerdings ist die Informationslage momentan leider verwirrend und stellt sich so dar.

Über Neuerungen und Änderungen werden wir Sie über unseren Newsletter informieren.

Mit besten Grüßen
SKYLOTEC GmbH

Bestätigung Richtlinienkonformität Steigschutzläufer SPEED hier Entscheidung der Kommission L75/27 vom 23.3.2010 hier

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