29.06.2017

AB DEM 01.07.2017 GILT DIE NEUE LOGBUCHPFLICHT BEI FISAT SCHULUNGEN!

Wir möchten unsere Schulungsteilnehmer des Vertical Rescue College (VRC) darauf hinweisen, dass die FISAT-Zertifizierer ab dem 1. Juli 2017 nicht nur die Erste Hilfe und die arbeitsmedizinische Tauglichkeitsbescheinigung für Arbeiten mit Absturzgefahr überprüfen werden, sondern zusätzlich das Vorhandensein eines korrekt ausgefüllten FISAT Logbuchs.

Gerne beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen.

Q: Für wen gilt die Pflicht das Logbuch mitzuführen?

A: Für alle Prüfungsteilnehmer Level 2 und Level 3 sowie für WU-Teilnehmer Level 1 und Level 2. Bei Prüfungen Level 1 kann das Logbuch noch nicht vorgelegt werden, da es erst nach bestandener Prüfung ausgehändigt wird und bei der WU Level 3 besteht keine Verpflichtung, das Logbuch mitzuführen.

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Q: Wann und wem ist das Logbuch vorzulegen?

A: Vor Beginn der Veranstaltung ist dem verantwortlichen Zertifizierer das Logbuch im Original vorzulegen. Kopien oder gescannte Seiten werden nicht akzeptiert.

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Q: Was ist ein korrekt geführtes Logbuch?

A: Es müssen mindestens die persönlichen Daten auf Seite 8 ausgefüllt sein. Außerdem sind die Unterschrift und ein eingeklebtes Passbild des Inhabers auf Seite 8 notwendig. Die Aufkleber für Zertifizierungen und Wiederholungsunterweisungen sollten im Eigeninteresse des Anwenders vollständig sein. Das Einkleben dieser Labels wird jedoch erst für Veranstaltungen, die nach dem 1.Juli 2017 stattfinden zur Pflicht erklärt.

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Q: Was kann ich als Ausbildungsunternehmen tun, wenn mir ein Kunde mitteilt, dass er kein Logbuch hat?

A: Empfehlen Sie Ihrem Kunden, sich rechtzeitig per E-Mail an die Geschäftsstelle des FISAT zu wenden. Er erhält dann ein Logbuch per Post.

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Q: Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn das Logbuch nicht mitgeführt wird?

A: Genau wie bei fehlenden oder ungültigen Erste Hilfe Zertifikaten und nicht vorhandenen arbeitsmedizinischen Tauglichkeitsbescheinigungen wird der Teilnehmer nicht zugelassen.

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