29.11.2018

PSA-Verordnung 2016/425: Herstellerverbände informieren über Übergangsvorschrift

Seit dem 21. April 2018 gilt die Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung). Im Markt sind in Bezug auf die Übergangsvorschrift, die am 21. April 2019 endet, noch viele Falschinformationen im Umlauf. Rechte und Pflichten der Händler werden irrtümlich beispielsweise mit denen der Hersteller gleichgesetzt.

Welche Auswirkungen die Übergangsvorschrift für die Hersteller und Wiederverkäufer tatsächlich hat und ab wann ein Inverkehrbringen oder ein Verkauf von Ware nach altem Recht nicht mehr zulässig ist, lesen Sie hier.

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