01.07.2015

Ablegereife von PSA

Warum gibt es Ablegereife von PSA (Persönliche Schutzausrüstung)? Und warum darf man nicht behaupten, dass manche PSA keine Ablegereife haben?

Warum gibt es Ablegereife von PSA?

Derzeit werden Fragen von Seiten des Marktes an uns gerichtet ob Produkte einiger Hersteller keine Ablegereife mehr haben, also nicht mehr automatisch nach einigen Jahren auszusondern sind.
Dies ist nach unserer Auffassung falsch. Sollte ein Hersteller für seine Produkten eine "unbegrenzte Verwendbarkeit" versprechen, halten wir dies für rechtlich unzulässig und technisch verantwortungslos.

Rechtliche Grundlage für die Beschränkung der Einsatzdauer von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist die PSA-Richtline bzw. die PSA-Verordnung (89/686/EG) sowie die EN 365. Die Richtlinie verlangt, dass der Hersteller Angaben zur Gebrauchsdauer seines Produktes macht. Die DIN EN 365 regelt die regelmäßige Überprüfung durch einen Sachkundigen. Bereits aus der Forderung einer verpflichtenden Angabe der Gebrauchsdauer lässt sich folgern, dass die Richtline eine unbegrenzte Einsatzdauer nicht vorsieht.

Daneben ist die Einsatzdauer von PSA in Deutschland in der Berufsgenossenschaftlichen Richtlinie 198 geregelt. Diese empfiehlt in Pkt. 6.8: " Aus Chemiefasern hergestellte Gurte und Verbindungsmittel unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen und anderen Umwelteinflüssen abhängig ist.“ Und: „Nach den bisherigen Erfahrungen kann unter normalen Einsatzbedingungen bei Gurten von einer Benutzungsdauer von 6 bis 8 Jahren und bei Verbindungsmitteln (Seile/Bänder) von einer Benutzungsdauer von 4 bis 6 Jahren ausgegangen werden." Da die BGR 198 diese Empfehlungen aus gutem Grund gibt, müssen sich Hersteller, Sachkunde und Anwender nach diesen richten. Abweichungen hiervon werden von den Prüfstellen hinterfragt und müssen technisch begründet und nachvollziehbar sein. Im Falle eines Schadens ist davon auszugehen, dass sich auch Gerichte an den Regeln der Berufsgenossenschaft orientieren und technisch nicht belegte Abweichungen kritisch sehen. Eine völlige Negierung der begrenzten Verwendbarkeit widerspricht den in Deutschland geltenden Vorschriften und wird von den Berufsgenossenschaften so nicht akzeptiert werden.

Dies von Herstellerseite zu leugnen, halten wir für verantwortungslos, da alle aus Kunststoffen hergestellten Produkte einem Alterungsprozess unterliegen, auch bei geringster Verwendung und optimaler Lagerung. Damit wird das Produkt irgendwann einen Zustand erreichen, an dem es nicht mehr sicher ist.

SKYLOTEC: Gurtbänder "Made in Germany"

SKYLOTEC ist einer der wenigen Hersteller weltweit, der seine Gurtbänder selbst fertigt. Hierdurch haben wir das gesamte Qualitätsmanagement ab Faserextrusion unter Kontrolle und können sicherstellen, dass nur die hochwertigsten PES und PA Fasern Verwendung finden und eine ideale chemische und thermische Behandlung durchlaufen.

Aus diesem Grund können wir versprechen, dass unsere Bänder im Hinblick auf Alterung zu den Besten am Markt gehören. Dennoch ist eine unbegrenzte Haltbarkeit von Kunststoffbändern technisch unmöglich und ein Versprechen in dieser Richtung verantwortungslos.

Aufgrund der Erfahrungen mit unseren hochwertigen Materialien gestehen wir in den meisten Gebrauchsanleitungen für SKYLOTEC Produkte eine Nutzungsdauer von max. 10 Jahren zu, wenn die in den Anleitungen geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die Nutzungshistorie des Produktes lückenlos bekannt ist und damit auch Lagerungsfehler ausgeschlossen sind. Technische Lösungen die zeitlich unbegrenzte Nutzungen möglich machen würden, sind uns zurzeit nicht bekannt.

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