Dieses Mehrzweck-Verbindungsmittel für Höhenarbeiten ist extrem vielseitig einsetzbar und entspricht mehreren Normen: EN 358 (Arbeitspositionierung), EN 795-B/C (temporäre Anschlageinrichtungen und horizontale Führungsseile) sowie weitgehend EN 12841-C (Abseilgerät)*.
Ausgestattet mit einem Steuerhebel-Regler ermöglicht es ein kontrolliertes, ruckfreies Gleiten des Seils. Sobald der Hebel losgelassen wird, blockiert das System automatisch. Das Nachziehen oder Lösen ist selbst unter Spannung problemlos möglich.
Es kann sowohl an seitlichen als auch ventralen Anschlagpunkten eines Ganzkörpergurts befestigt werden. Bei Verwendung als provisorische Anschlageinrichtung (EN 795-B) wird es um eine tragfähige Struktur geschlungen. Ab einer Länge von 5 m erfüllt es zusätzlich TS 16415-C und eignet sich als horizontales Führungsseil für mehrere gleichzeitige Benutzer. Auch als temporäres Seilführungssystem nach EN 795-C kann es eingesetzt werden.
Dieses Mehrzweck-Verbindungsmittel für Höhenarbeiten ist extrem vielseitig einsetzbar und entspricht mehreren Normen: EN 358 (Arbeitspositionierung), EN 795-B/C (temporäre Anschlageinrichtungen und horizontale Führungsseile) sowie weitgehend EN 12841-C (Abseilgerät)*.
Ausgestattet mit einem Steuerhebel-Regler ermöglicht es ein kontrolliertes, ruckfreies Gleiten des Seils. Sobald der Hebel losgelassen wird, blockiert das System automatisch. Das Nachziehen oder Lösen ist selbst unter Spannung problemlos möglich.
Es kann sowohl an seitlichen als auch ventralen Anschlagpunkten eines Ganzkörpergurts befestigt werden. Bei Verwendung als provisorische Anschlageinrichtung (EN 795-B) wird es um eine tragfähige Struktur geschlungen. Ab einer Länge von 5 m erfüllt es zusätzlich TS 16415-C und eignet sich als horizontales Führungsseil für mehrere gleichzeitige Benutzer. Auch als temporäres Seilführungssystem nach EN 795-C kann es eingesetzt werden.
*Hinweis zur EN 12841-C: Das Gerät erfüllt alle Anforderungen dieser Norm mit Ausnahme der Punkte 4.1.2 (Kompatibilität) und 4.1.3 (Öffnungsschutz), da eine Öffnung – wie bei EN 12841-C gefordert – konstruktionsbedingt bei Geräten gemäß EN 358 nicht vorgesehen ist.