18.04.2019
Industrie, Sport, SKYLOTEC
Übergangsfrist für das Inverkehrbringen von PSA-Produkten endet am 20.04.2019
Die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ersetzte bereits am 21. April 2018 die 30 Jahre alte PSA-Richtlinie 89/686/EGW von 1989. Sie ist daher seit einem Jahr in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Am Sonntag endet nun auch endgültig die Übergangsfrist für Hersteller, Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Verkehr zu bringen, die nicht den Anforderungen der Verordnung entspricht.
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