26.01.2011

Nachprüfungen durch Änderungen der EN 353-1

Bereits am 19. März 2010 hat die Europäische Kommission entschieden, die EN 353-1 (Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung) zu ändern und die Konformitätsvermutung für Steigschutzsysteme ausgesetzt. D.h. die Übereinstimmung mit der PSA Richtlinie und damit die Sicherheit der Produkte ist durch die Prüfung nach EN 353-1: 2002 alleine nicht mehr gegeben, sondern muss zusätzlich nachgewiesen werden. Wie dies zu geschehen hat, wurde seitdem diskutiert.Inzwischen wurde ein Prüfprocedere entwickelt, das den Produktanforderungen ausreichend entspricht. Der Arbeitskreis der Prüfstellen hat beschlossen, dass zur Aufrechterhaltung einer gültigen EG- Baumusterprüfbescheinigung erforderlich ist, die unter EN 353-1: 2002 zertifizierten Produkte einer Ergänzungsprüfung zu unterziehen, die die neu dazugekommenen Anforderungen verifiziert. Bei Erfüllung der Anforderungen wird ein technischer Bericht und eine neue EG-Baumusterprüfbescheinigung erstellt, mit der die Anforderungen der Richtlinie nachgewiesen sind. Bei Nichterfüllung der Anforderungen darf das betreffende Produkt nicht weiter in Verkehr gebracht werden. Ob bereits in Verkehr gebrachte Produkte die die Nachprüfung nicht bestehen weiter verwednet werden dürfen oder dem Verkehr zu entzeiehn sind,wird im Einzelfall durch die Aufsichtsbehörden entschieden werden, je nachdem ob von den Produkten Gefährdungen ausgehen. Wir haben bereits damit begonnen, die Nachprüfungen schnellstmöglich durchzuführen zu lassen. Bis dahin dürfen alle SKYLOTEC Produkte weiterhin verwendet werden.

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