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Instandhaltung von
Absturzsicherung –
Systeme und PSAgA
richtig prüfen


Absturzsicherungen müssen regelmäßig geprüft und instand gehalten werden. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Bereichen unterschieden: dauerhaft installierte Absturzsicherungssysteme und persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). 

Beide unterliegen unterschiedlichen Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Prüfprozessen – und müssen entsprechend getrennt betrachtet werden.


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Welche Art von Absturzsicherung nutzen Sie?

Absturzsicherungssysteme
 Anschlagpunkte, Seilsysteme, Schienensysteme, Geländer
  
 
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Gurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte

Wartung von Absturzsicherungssystemen

Dauerhaft installierte Absturzsicherungen wie Geländer, Schienen- und Seilsysteme sowie Einzelanschlagpunkte / Sekuranten müssen über ihre gesamte Lebensdauer sicher funktionieren. Die Anforderungen an Wartung, Prüfung und Instandsetzung wurden mit der DGUV Information 201-056 (Veröffentlichung: 2025) deutlich konkretisiert:

  • Betreiber / Eigentümer sind verpflichtet, Anlagen in sicherem Zustand zu halten
  • Durchführung durch befähigte Person (Sachkundiger
  • Wartung, Prüfung und Instandsetzung sind verpflichtend Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht

Wartung anfragen


Wartungsintervalle & Lösungen im Überblick

Für fest installierte Absturzsicherungssysteme gelten klare Prüfanforderungen, um Sicherheit und Rechtskonformität dauerhaft zu gewährleisten:

  • Anschlageinrichtungen – mindestens jährlich
  • Seil- und Schienensysteme – mindestens jährlich
  • Geländer und Seitenschutz – spätestens alle 24 Monate

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Wartungspflichten zuverlässig zu erfüllen:

  • Fachgerechte Prüfung durch qualifizierte Experten
  • Bewertung des aktuellen Anlagenzustands
  • Erstellung individueller Wartungs- und Prüfpläne
  • Durchführung notwendiger Instandsetzungen Lückenlose, rechtssichere Dokumentation
  • Digitale Verwaltung und Nachweisführung über die DOKU APP



Prüfung und Revision von PSAgA

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz schützt den Anwender direkt und muss regelmäßig geprüft werden.

Gesetzliche Anforderungen

  • Prüfung mindestens einmal jährlich 
  • Durchführung durch befähigte Person (Sachkundiger
  • Dokumentationspflicht für jede Ausrüstung (z.B. mittels HOMEBASE)
  • Zuordnung zu einzelnen Nutzern erforderlich

Was muss geprüft werden?

Prüfintervalle & Lösungen im Überblick

Für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gelten klare Prüfanforderungen, um Sicherheit und Einsatzfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten:

  • PSAgA – mindestens jährlich durch eine befähigte Person
  • Zusätzliche Prüfungen bei intensiver Nutzung oder besonderen Belastungen
  • Dokumentation jeder einzelnen Ausrüstung verpflichtend
  • Eindeutige Zuordnung zu einzelnen Nutzern erforderlich

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Prüfpflichten zuverlässig zu erfüllen:

  • Fachgerechte Prüfung durch qualifizierte Experten
  • Bewertung des Zustands Ihrer Ausrüstung
  • Unterstützung bei Austausch und Ersatz defekter Komponenten
  • Lückenlose, rechtssichere Dokumentation; Digitale Verwaltung und Nachweisführung über HOMEBASE 

IHR EXPERTE FÜR JEDE HERAUSFORDERUNG

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Tel: +49 (0)2631 9680-0

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