Welche Art von Absturzsicherung nutzen Sie?
Absturzsicherungssysteme
Anschlagpunkte, Seilsysteme, Schienensysteme, Geländer
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Gurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte
Wartung von Absturzsicherungssystemen
Dauerhaft installierte Absturzsicherungen wie Geländer, Schienen- und Seilsysteme sowie Einzelanschlagpunkte / Sekuranten müssen über ihre gesamte Lebensdauer sicher funktionieren. Die Anforderungen an Wartung, Prüfung und Instandsetzung wurden mit der DGUV Information 201-056 (Veröffentlichung: 2025) deutlich konkretisiert:
- Betreiber / Eigentümer sind verpflichtet, Anlagen in sicherem Zustand zu halten
- Durchführung durch befähigte Person (Sachkundiger)
- Wartung, Prüfung und Instandsetzung sind verpflichtend
Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht
Wartungsintervalle & Lösungen im Überblick
Für fest installierte Absturzsicherungssysteme gelten klare Prüfanforderungen, um Sicherheit und Rechtskonformität dauerhaft zu gewährleisten:
- Anschlageinrichtungen – mindestens jährlich
- Seil- und Schienensysteme – mindestens jährlich
- Geländer und Seitenschutz – spätestens alle 24 Monate
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Wartungspflichten zuverlässig zu erfüllen:
- Fachgerechte Prüfung durch qualifizierte Experten
- Bewertung des aktuellen Anlagenzustands
- Erstellung individueller Wartungs- und Prüfpläne
- Durchführung notwendiger Instandsetzungen Lückenlose, rechtssichere Dokumentation
- Digitale Verwaltung und Nachweisführung über die DOKU APP
Prüfung und Revision von PSAgA
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz schützt den Anwender direkt und muss regelmäßig geprüft werden.
Gesetzliche Anforderungen
- Prüfung mindestens einmal jährlich
- Durchführung durch befähigte Person (Sachkundiger)
- Dokumentationspflicht für jede Ausrüstung (z.B. mittels HOMEBASE)
- Zuordnung zu einzelnen Nutzern erforderlich
Was muss geprüft werden?
- Materialzustand und Verschleiß
- Funktion aller Komponenten
- Kennzeichnungen und Rückverfolgbarkeit
- Einsatzfähigkeit der Ausrüstung
Revision anfragen (Service Formular)
Prüfintervalle & Lösungen im Überblick
Für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gelten klare Prüfanforderungen, um Sicherheit und Einsatzfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten:
- PSAgA – mindestens jährlich durch eine befähigte Person
- Zusätzliche Prüfungen bei intensiver Nutzung oder besonderen Belastungen
- Dokumentation jeder einzelnen Ausrüstung verpflichtend
- Eindeutige Zuordnung zu einzelnen Nutzern erforderlich
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Prüfpflichten zuverlässig zu erfüllen:
- Fachgerechte Prüfung durch qualifizierte Experten
- Bewertung des Zustands Ihrer Ausrüstung
- Unterstützung bei Austausch und Ersatz defekter Komponenten
- Lückenlose, rechtssichere Dokumentation; Digitale Verwaltung und Nachweisführung über HOMEBASE
Manuel Lellmann
E-Mail: [email protected]
Tel: +49 (0)2631 9680-0
Alexander Klare
E-Mail: [email protected]
Tel: +49 (0)2631 9680-0
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